Corona-Virus:
Die Öffnung der Sportstätten erfolgte ab dem 06.05.2020.
Für den Flugbetrieb ist unsere Exitstrategie zu beachten.
Unsere Exitstrategie:
Update vom 03.12.2020
Vorstandsbeschluss: Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Situation und vorhandenen Kontaktbeschränkungen hat der Vorstand beschlossen, nach Erarbeitung des neuen Hygienekonzepts den Flugbetrieb wieder aufzunehmen: Hygiene021220
Update vom 04.11.2020
Vorstandsbeschluss: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und vorhandenen Kontaktbeschränkungen hat der Vorstand beschlossen, den Flugbetrieb bis auf weiteres einzustellen. Dieser Status wurde dem aktiven Mitgliedern in einer Mail vom 04.11.2020 mitgeteilt.
Sobald ein neuer Sachstand besteht, erfolgt eine Information durch den Vorstand.
Update vom 02.09.2020
Vorstandsbeschluss mit Ergänzung zum Ausnahmeplan: Corona20200903
Update vom 01.07.2020
Vorstandsbeschluss mit Ergänzung zum Ausnahmeplan:
Piloten, die ihren Wohnsitz in einem „Corona-Hotspot“ (Lockdown) haben, sind vom Flugbetrieb ausgeschlossen.
Update vom 10.06.2020
Vorstandsbeschluss: Die maximale Anzahl von TeilnehmerInnen am Flugbetrieb mit Wirkung zu Do. den 11.6.2020 wird aufgehoben. Gastflieger sind zugelassen. Der Ausnahmeplan wurde entsprechend ergänzt. Alle anderen Regelungen bleiben bestehen. Download: AusnahmeplanCorona_final_Juni2020
Gastflieger müssen sich im Verabredungstool eintragen mit Namen und vorgesehenen Flugtag. Zusätzlich ist eine Mail zur Teilnahme an den Vorstand je geplanten Flugtag erforderlich. Die Mail wird dann an den eingetragenen Flugleiter zur Planung weitergeleitet. Je nach Anzahl angemeldeter GSC-Piloten sind Gastflieger zugelassen oder nicht zulässig. Der Status wird im Verabredungstool entsprechend ausgewiesen.
Stand vom 04.05.2020
Die niedersächsische Landesregierung plant, ab dem 06.05.2020 die Öffnung der Sportstätten, so dass ab dem Datum wieder ein Flugbetrieb beim GSC-Weser stattfinden kann.
Hierzu sind allerdings einige Einschränkungen zu beachten. Der Vorstand hat hierzu einen Ausnahmeplan mit „Verbindlichen Verhaltens- und Hygiene-Regeln für den Flugbetrieb im Rahmen der Pandemie SARS-CoV-2“ erarbeitet, der strikt einzuhalten ist.
Das Verabredungstool wurde an einigen Stellen an die aktuellen Anforderungen angepasst.
Der Flugleiter hat ein Anwesenheitsprotokoll zu führen.
Download: Anwesenheitsprotokoll_Flugbetrieb
Hier geht es zum -> Verabredungstool
GSC-Sicherheitseinweisung:
Vor Beginn der Flugsaison findet üblicherweise eine Sicherheitseinweisung statt. Diese kann bekanntlich nicht in der üblichen Form durchgeführt werden. Daher steht die Einweisung hier als Download zur Verfügung.
Dowload: Sicherheitseinweisung 2021
Wir hoffen, dass sich mit diesen Maßnahmen wieder verantwortungsvoll und unfallfrei ein Flugbetrieb organisieren lässt.
Stammtisch (fällt bis auf weiteres aus)
3. März 2021 @ 19:00 - 22:00
Zum Kuhhirten, Bremen
Stammtisch jeden 1. Mittwoch im Monat
Stammtisch (fällt bis auf weiteres aus)
7. April 2021 @ 19:00 - 22:00
Zum Kuhhirten, Bremen
Stammtisch jeden 1. Mittwoch im Monat
In unserem Verein betreiben wir den Flugsport mit Gleitschirmen und Hängegleitern. Der Gleitsegelclub Weser ist ein eingetragener Verein und wurde 1993 gegründet. Die von uns betriebenen Fluggelände befinden sich in der Nähe von Bremen bei Visselhövede (Rotenburg/Wümme). Mit unseren Aktivitäten wollen wir den Gleitschirmsport fördern und eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit leisten. Daher können auch interessierte Gäste mit unseren Piloten einen Tandemflug erleben.
Als regelmäßiges Treffen findet jeden ersten Mittwoch im Monat ein Fliegerstammtisch ab 19:30 in der Gaststätte „Der Kuhhirte“ in Bremen, Kuhhirtenweg 7-11 statt. Gäste sind jederzeit zum Erfahrungsaustausch willkommen.
Derzeit nutzen wir zwei Fluggelände. Das hauptsächlich genutzte Fluggelände liegt zwischen Lüdingen und Wittorf. Das zweite Fluggelände liegt bei Kirchwalsede.
Am Flugbetrieb des GSC-Weser kann jeder Pilot mit einer gültigen Lizenz und zugelassenem Gerät teilnehmen. In jedem Fall sollte eine Anmeldung über unser Verabredungstool unter dem Menüpunkt „Flugbetrieb“ oder das Windentelefon erfolgen (Tel: 0170 7127165). Es wird dann mitgeteilt, ob Flugbetrieb stattfindet und ob Gastpiloten am Flugbetrieb teilnehmen können. Alle weiteren Fragen zum Flugbetrieb können bei der Anmeldung oder auf dem Fluggelände geklärt werden (Regelung zum Flugbetrieb, Geländeeinweisung, Enthaftungserklärung, Funknutzung, Gastgebühren)
Gastpiloten aus dem Nordverbund fliegen bei uns bzw. in den genannten Vereinen ohne Gastgebühren.